Stand 28.08.2026
1. Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Lang2go GbR, vertreten durch ihre Gesellschafter Fabian Bühner und Sarosh Adhagale, Bühlstraße 18, 72172 Sulz/Renfrizhausen, Deutschland (im Folgenden „Lang2Go“ oder „Anbieter“) und ihren Kunden.
(2) Lang2Go bietet insbesondere digitale Dienstleistungen und Lösungen im Bereich der Erstellung, Digitalisierung und Bereitstellung von Produktinformationen, digitalen Anleitungen, interaktiven Manuals, 3D-Manuals, Softwarelösungen und vergleichbaren digitalen Anwendungen an.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(4) Die Website von Lang2Go dient ausschließlich der Information über das Unternehmen und dessen Leistungen. Ein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung kommt nicht allein durch den Besuch der Website oder durch die Darstellung einer Leistung auf der Website zustande.
(5) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Lang2Go ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
(6) Individuelle Vereinbarungen zwischen Lang2Go und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Präsentationen, Informationsunterlagen oder sonstigen Werbematerialien stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch ein individuelles Angebot von Lang2Go und dessen Annahme durch den Kunden oder durch eine anderweitig zwischen den Parteien vereinbarte Form des Vertragsschlusses zustande.
(3) Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, gegebenenfalls die Laufzeit sowie weitere projektspezifische Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(4) Soweit ein Angebot eine bestimmte Annahmefrist enthält, kann das Angebot nur innerhalb dieser Frist angenommen werden.
(5) Werden Leistungen bereits vor einer ausdrücklichen schriftlichen Auftragsbestätigung mit Zustimmung des Kunden erbracht, kommt der Vertrag spätestens mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Leistungen.
(2) Zu den Leistungen von Lang2Go können insbesondere gehören:
• Erstellung digitaler Produktanleitungen,
• Erstellung interaktiver Manuals,
• Erstellung und Integration von 3D-Manuals und 3D-Visualisierungen,
• Entwicklung und Bereitstellung von Softwarelösungen,
• Erstellung digitaler Produktinformationen,
• Entwicklung webbasierter Anwendungen,
• Digitalisierung bestehender Produkt- und Bedienungsinformationen,
• sowie vergleichbare digitale Dienstleistungen.
(3) Art, Umfang und konkrete Ausgestaltung der Leistungen bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(4) Angaben auf der Website oder in allgemeinen Produktbeschreibungen dienen lediglich der Beschreibung der angebotenen Leistungen. Maßgeblich für den konkreten Vertragsumfang ist die individuelle Vereinbarung mit dem Kunden.
(5) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Lang2Go keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keinen bestimmten Umsatz, Absatz, eine bestimmte Anzahl von Nutzern oder eine bestimmte Steigerung der Nutzung des vom Kunden eingesetzten Produkts.
4. Änderungen des Leistungsumfangs
(1) Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Lang2Go und dem Kunden.
(2) Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert vergütet werden.
(3) Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Funktionen, zusätzliche Inhalte oder sonstige Leistungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vereinbart waren.
(4) Änderungen des Leistungsumfangs können zu einer angemessenen Anpassung vereinbarter Termine und Fristen führen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Lang2Go die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Inhalte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Hierzu können insbesondere Produktinformationen, technische Dokumentationen, Bilder, Texte, Videos, Logos, CAD-Dateien, 3D-Modelle und sonstige Daten gehören.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien vollständig, richtig und aktuell sind.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Inhalte verfügt.
(5) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch eine verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von Lang2Go.
6. Termine und Fristen
(1) Liefer- und Leistungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Die Einhaltung vereinbarter Fristen setzt voraus, dass der Kunde seine vertraglichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
(4) Verzögerungen aufgrund von Umständen, die Lang2Go nicht zu vertreten hat, führen zu einer angemessenen Verlängerung der betroffenen Fristen.
(5) Gesetzliche Rechte des Kunden bei einer von Lang2Go zu vertretenden Verzögerung bleiben unberührt.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(3) Die vereinbarten Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(4) Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Lang2Go ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen und gegebenenfalls weitere gesetzlich vorgesehene Kosten geltend zu machen.
(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Lang2Go nach vorheriger angemessener Fristsetzung berechtigt, weitere Leistungen vorübergehend zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Beendigung von Projekten, Stornierung und Rückerstattung von Anzahlungen
(1) Bei einmaligen Projekten ist eine ordentliche Kündigung durch den Kunden nur möglich, soweit dies im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder sich ein entsprechendes Recht aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Möchte der Kunde ein bereits beauftragtes Projekt vor dessen vollständiger Fertigstellung nicht mehr durchführen, hat er Lang2Go dies unverzüglich in Textform mitzuteilen.
(3) Wird ein Projekt auf Wunsch des Kunden beendet oder aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht fortgeführt, sind die bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Dies gilt auch für vereinbarte und bereits erbrachte Projektleistungen, die aufgrund des Abbruchs nicht mehr Bestandteil einer späteren vollständigen Fertigstellung werden.
(4) Bereits erbrachte Leistungen können insbesondere Konzeptions-, Analyse-, Beratungs-, Design-, Entwicklungs-, Modellierungs-, Programmier-, Animations-, Abstimmungs-, Projektmanagement- und sonstige projektbezogene Arbeiten umfassen, soweit diese Gegenstand des jeweiligen Auftrags sind.
(5) Bereits geleistete Anzahlungen werden zunächst auf die bis zum Zeitpunkt der Beendigung geschuldete Vergütung sowie auf sonstige berechtigte Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis angerechnet.
(6) Übersteigt die bereits geleistete Anzahlung die nach Beendigung des Projekts geschuldete Vergütung, wird der überschüssige Betrag nach Abschluss der Abrechnung an den Kunden zurückerstattet.
(7) Reicht die bereits geleistete Anzahlung zur Deckung der bis zur Beendigung geschuldeten Vergütung nicht aus, bleibt der Kunde zur Zahlung des verbleibenden Betrags verpflichtet.
(8) Bereits angefallene, projektbezogene Kosten für Dritte, Lizenzen, Software, Daten, externe Dienstleister oder sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag im erforderlichen Umfang beauftragt oder erworben wurden und nicht mehr kostenfrei stornierbar oder anderweitig verwendbar sind, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, soweit der Kunde diese Kosten nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag zu tragen hat oder deren Beauftragung auf seinen Wunsch oder mit seiner Zustimmung erfolgte.
(9) Kann Lang2Go eine vereinbarte Leistung aus einem von Lang2Go zu vertretenden Grund nicht erbringen und wird der Vertrag deshalb wirksam beendet, werden bereits geleistete Zahlungen auf die bis dahin geschuldete Vergütung angerechnet. Ein danach verbleibender Überschuss wird dem Kunden erstattet.
(10) Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- und sonstige Rechte der Parteien bleiben unberührt.
(11) Eine bereits erfolgte Zahlung begründet für sich allein keinen Anspruch auf vollständige Rückerstattung, wenn der Kunde den Vertrag ohne rechtlichen Grund beendet und Lang2Go bereits vergütungspflichtige Leistungen erbracht oder nach dem Vertrag zu vergütende Kosten verursacht hat.
(12) Soweit im jeweiligen Angebot oder Vertrag für einzelne Projektphasen verbindliche Zahlungs- oder Abnahmebedingungen vereinbart wurden, gelten diese ergänzend zu diesen AGB.
9. Eigentum, Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Urheberrechte und sonstigen Rechte an von Lang2Go entwickelten Konzepten, Methoden, Softwarebestandteilen, Programmcode, Vorlagen, Designs, technischen Lösungen und sonstigen eigenen Entwicklungsbestandteilen verbleiben bei Lang2Go, soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Soweit Lang2Go für den Kunden individuelle Inhalte, digitale Produkte, Manuals oder Softwarelösungen erstellt, erhält der Kunde die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.
(3) Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung, sofern im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(4) Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden keine ausschließlichen, übertragbaren oder zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte eingeräumt.
(5) Die Nutzung von durch Lang2Go bereitgestellten Leistungen ist ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzungsumfangs zulässig.
(6) Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs ist nur mit vorheriger Zustimmung von Lang2Go zulässig, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(7) Rechte Dritter an verwendeten Softwarekomponenten, Bibliotheken, 3D-Modellen, Bildern, Schriftarten oder sonstigen Materialien bleiben unberührt. Für diese können zusätzliche Lizenz- oder Nutzungsbedingungen gelten.
10. Abnahme und Prüfung
(1) Soweit für die jeweilige Leistung eine Abnahme oder Freigabe vereinbart wurde, hat der Kunde die bereitgestellte Leistung innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist zu prüfen.
(2) Der Kunde hat erkennbare Fehler oder Abweichungen von den vereinbarten Anforderungen unverzüglich mitzuteilen.
(3) Soweit die Leistung den vereinbarten Anforderungen entspricht, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
(4) Änderungen oder Erweiterungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, stellen keine Mängel dar und können gesondert vergütet werden.
11. Gewährleistung
(1) Lang2Go gewährleistet, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe beziehungsweise Bereitstellung den vereinbarten Anforderungen entsprechen.
(2) Bei berechtigten Mängeln hat Lang2Go zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
(3) Der Kunde hat Lang2Go eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und gegebenenfalls Beseitigung eines Mangels einzuräumen.
(4) Kein von Lang2Go zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Beeinträchtigung durch eine unsachgemäße Nutzung, eine Veränderung der Leistung durch den Kunden oder Dritte, ungeeignete technische Voraussetzungen oder fehlerhafte beziehungsweise unvollständige Angaben des Kunden verursacht wurde.
(5) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben im Übrigen unberührt.
12. Haftung
(1) Lang2Go haftet unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lang2Go nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(4) Lang2Go haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde Leistungen außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs oder entgegen vereinbarten technischen Voraussetzungen verwendet.
(5) Lang2Go übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden mit Hilfe der Leistungen erzielten wirtschaftlichen oder geschäftlichen Ergebnisse einen bestimmten Umfang erreichen.
13. Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere nicht öffentlich zugängliche technische, wirtschaftliche, organisatorische und geschäftliche Informationen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die:
a. bereits öffentlich bekannt waren,
b. ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich bekannt werden,
c. dem Empfänger bereits nachweislich rechtmäßig bekannt waren oder
d. aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
(3) Die Verpflichtungen aus diesem Abschnitt gelten auch nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort.
14. Datenschutz
(1) Lang2Go verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Lang2Go ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
(3) Soweit Lang2Go personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, werden die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen.
15. Höhere Gewalt
(1) Lang2Go haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von Lang2Go liegen und deren Folgen auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.
(2) Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, erhebliche technische Störungen, Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieversorgung sowie vergleichbare Ereignisse gehören.
(3) Die betroffenen Verpflichtungen werden für die Dauer der Beeinträchtigung angemessen ausgesetzt.
(4) Dauert die Beeinträchtigung unangemessen lange an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten.
16. Laufzeit und Kündigung
(1) Bei einmaligen Leistungen endet das Vertragsverhältnis grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen.
(2) Bei laufenden Leistungen richtet sich die Vertragslaufzeit nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(3) Kündigungsfristen und Kündigungsbedingungen für laufende Vertragsverhältnisse werden im jeweiligen Vertrag vereinbart.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Die Kündigung bedarf, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist, mindestens der Textform.
17. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen von Lang2Go aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
18. Referenzen und Veröffentlichungen
(1) Lang2Go ist berechtigt, allgemeine Informationen über erbrachte Leistungen zu eigenen Referenzzwecken zu verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
(2) Die Veröffentlichung des Namens, Logos oder sonstiger eindeutig zuordenbarer Informationen des Kunden zu Werbezwecken erfolgt nur mit dessen Zustimmung, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
19. Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Lang2Go und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Lang2go vereinbart.
(3) Die gesetzlichen Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
20. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Individuelle Vereinbarungen zwischen Lang2Go und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine unwirksame Bestimmung ist, soweit rechtlich zulässig, durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
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